Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie den Ländern eine Vereinbarung zum Erhalt des nationalen Filmerbes getroffen. Ab 2019 stehen für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Digitalisierung von Kinofilmen zur Verfügung. Die Mittel werden von den drei Partnern zu jeweils einem Drittel aufgebracht.
Details zu der Förderung sowie die Richtlinie, die ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt, stehen ab Dezember 2018 auf www.ffa.de bereit
Siehe dazu die Pressemitteilung der FFA vom 17.10.2018: Jährlich 10 Mio. Euro: Bund, Länder und FFA einigen sich auf gemeinsame Finanzierung für die Digitalisierung des nationalen Filmerbes
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