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Einigung bei FFA und BKM zum nationalen Filmerbe: Bund, Länder und FFA finanzieren gemeinsam jährlich 10 Millionen Euro

Die Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) hat gemeinsam mit der Beauf­tragten der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien (BKM) sowie den Ländern eine Verein­barung zum Erhalt des natio­nalen Filmerbes getroffen. Ab 2019 stehen für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Digita­li­sierung von Kinofilmen zur Verfügung. Die Mittel werden von den drei Partnern zu jeweils einem Drittel aufge­bracht.

Details zu der Förderung sowie die Richt­linie, die ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt, stehen ab Dezember 2018 auf www.ffa.de bereit

Siehe dazu die Presse­mit­teilung der FFA vom 17.10.2018: Jährlich 10 Mio. Euro: Bund, Länder und FFA einigen sich auf gemeinsame Finan­zierung für die Digita­li­sierung des natio­nalen Filmerbes

(frei zugänglich)