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Medienkonzentrationsrecht // Der Rundfunkbegriff ist als „zentraler Grenzbegriff“ auf Dauer nicht mehr tauglich

Im Interview mit promedia kriti­siert Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Medien­for­schung, dass der Medien­staats­vertrag das Medien­kon­zen­tra­ti­ons­recht ausklammert. Online frei zugänglich: „Das ist ziemlich einmalig“ (frei zugänglich / Der Beitrag ist eine Vorver­öf­fent­li­chung aus der promedia-Ausgabe 10/18.)