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12. RÄndStV geht in die Verlängerung

Der Infor­ma­ti­ons­dienst Heute im Bundestag berichtet, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen habe eine Kleine Anfrage zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag gestellt. Sie wolle von der Bundes­re­gierung wissen, wie die zum vorlie­genden Entwurf des 12. Rundfunk­staats­ver­trages steht und erkundige sie sich unter anderem danach, ob der Entwurf dem Kompromiss zwischen der deutschen Regierung und der EU-Kommission bezüglich der Finan­zierung der öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten und deren Aktivi­täten im Internet entspricht.

Zur Kleinen Anfrage auf den Seiten des Deutschen Bundestags: „Positionen der Bundes­re­gierung zur europäi­schen Rundfunk­po­litik“ (Link auf  PDF-Dokument, frei zugänglich)

Unter­dessen habe sich der ARD-Vorsit­zende Fritz Raff erneut im Streit um die Online-Aktivi­täten von ARD und ZDF geäußert, berichtet Kress online. Raff habe für eine flexible Verweil­dau­er­re­gelung plädiert: „möglichst viele Inhalte sollen auch langfristig abrufbar sein.“ Besonders bei Angeboten aus Bildung, Kultur und Infor­mation sei eine zeitliche Beschränkung nicht nachvoll­ziehbar: „Bildung und Kultur ohne Zeitschranke“ (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten der ARD: „ARD-Vorsit­zender Raff wirbt für eine flexible Verweil­dau­er­re­gelung im Internet“ (frei zugänglich)

 
In einem Studio­ge­spräch des Deutsch­land­funks habe der Chef der Staats­kanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadel­maier, klarge­stellt, dass der derzeitige Arbeits­entwurf für einen neuen Rundfunk­staats­vertrag ARD und ZDF auch Online-Angebote aus dem Unter­hal­tungs­be­reich erlaube, jedoch nur sendungs­be­zogen, berichtet epd Medien. Offen sei hingegen, ob der öffentlich-recht­liche Rundfunk auch „nicht sendungs­be­zogene Telemedien“ mit Unter­haltung oder Unter­haltung für Kinder und Jugend­liche anbieten dürfe. „Stadel­maier: Sendungs­be­zogene Unter­haltung ist online erlaubt“ (frei zugänglich)

In der tages­zeitung schließlich schreibt Steffen Grimberg in einem „Spiel­be­richt“ zum „Medien­po­li­tiker-Match ums Internet“, die Ausein­an­der­setzung um den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag sei in die Verlän­gerung gegangen. Zwischen Öffentlich-Recht­lichen und Verlegern stehe es aktuell 3:3: „Ein Spiel voller Eigentore“ (frei zugänglich)