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12. RÄndStV: Ministerpräsidenten vertagen Entscheidung

Von einer „Schlappe für ARD und ZDF“ ist bei Spiegel online nach den Beratungen der Minis­ter­prä­si­denten über den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag die Rede. Der Entwurf, auf den die Minis­ter­prä­si­denten sich nun geeinigt haben, sei ist noch nicht endgültig – aber er erfülle viele der Forde­rungen, die Verleger und private Rundfunk­an­bieter vorweg erhoben hätten.

Der hessische Minis­ter­prä­sident Roland Koch habe den Arbeits­entwurf als beachtlich und einver­nehmlich bezeichnet und angekündigt, dass die Konsul­ta­tionen über den Entwurf mit der EU-Kommission noch im Sommer beginnen sollten, so Spiegel online weiter. Anschließend wolle man „die betrof­fenen Parteien“ zu Konsul­ta­tionen an einen Tisch bringen, bevor die Minis­ter­prä­si­denten im Oktober in Dresden den eigentlich für heute erwar­teten neuen Rundfunk­staats­vertrag unter­zeichnen wollten.

„Uns leitet das Interesse der Bürge­rinnen und Bürger und der Zuschaue­rinnen und Zuschauer“, habe Berlins regie­render Bürger­meister Klaus Wowereit den „zum Teil konster­niert wirkenden Vertretern öffentlich-recht­licher Sender“ entgegen gehalten: „Minis­ter­prä­si­denten bremsen ARD und ZDF im Netz“ (frei zugänglich)

Die Minis­ter­prä­si­denten hätten sich auf Eckpunkte für den neuen Rundfunk­staats­vertrag geeinigt, berichtet DWDL.de, die Reaktionen fielen aller­dings gemischt aus. DWDL.de nennt unter anderem den ARD-Vorsit­zenden Fritz Raff, der verstehe, „dass die Politik derzeit unter starkem Druck der privaten Anbieter und Verlage stehe und sich deshalb schwer tue, eine Lösung der noch strit­tigen Punkte zu finde“. Raff verschweige, so DWDL.de weiter, dass gerade die ARD auch selbst mit sehr denkwür­digen Repor­tagen und Beiträgen im eigenen Programm gewaltig Stimmung gemacht habe in den vergan­genen Wochen. Der Deutsche Journa­listen-Verband habe die Eckpunkte als „ungeeignet für die weitere Entwicklung der Öffentlich-Recht­lichen im Internet“ bezeichnet, die Privat­sender-Lobby VPRT habe sich vor allem erfreut gezeigt,  dass die Minis­ter­prä­si­denten entschieden haben, zunächst die EU-Kommission zu kontak­tieren. Ebenfalls erfreut habe sich der Verband Deutscher Zeitschrif­ten­ver­leger gezeigt, weil „die Ermäch­tigung von ARD und ZDF zu öffentlich-recht­licher Online-Presse etwas enger gefasst werden soll als bislang geplant“ und von einem „Schritt in die richtige Richtung“ gesprochen: „Keine presse­ähn­lichen Angebote von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)

Auch das ZDF nennt auf seinen Heute-Seiten Reaktionen und zitiert zunächst den ZDF-Inten­danten Markus Schächter, der gesagt habe, es gehe um existen­tielle Zukunfts­fragen der deutschen Medien­ordnung, um den Zugang der Bürge­rinnen und Bürger dieses Landes zu den öffentlich-recht­lichen Inhalten, um die Qualität des publi­zis­ti­schen Wettbe­werbs und um die Balance zwischen öffentlich-recht­lichen und kommer­zi­ellen Medien. „Dies ist kein guter Tag für die Gebüh­ren­zahler", zitiert heute.de Michael Bobrowski vom Bundes­verband der Verbrau­cher­zen­tralen (VZBV): Entgegen anders­lau­tender Aussagen der betei­ligten Minis­ter­prä­si­denten hätten die Inter­essen der Gebüh­ren­zahler bei den bishe­rigen Beratungen keine heraus­ra­gende Rolle gespielt: „Im Netz weiterhin umfassend infor­mieren“ (frei zugänglich)

Die Presse­mit­teilung der ARD im Wortlaut:
12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag

ARD-Vorsitzender Raff: „Unterhaltung ist Grundversorgung und unverzichtbare Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“

    Saarbrücken (ots) – Die ARD hofft weiterhin auf einen 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag, der dem öffentlich-recht­lichen Rundfunk  die vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt am 11. September 2007 zugespro­chenen Möglich­keiten zu einer angemes­senen Entfaltung im Internet eröffnet. Der ARD-Vorsit­zende Fritz Raff sagte zur Vertagung der Verab­schiedung des Vertrags durch die Minis­ter­prä­si­denten, er verstehe, dass die Politik derzeit unter starkem Druck der privaten Anbieter und Verlage stehe und sich deshalb schwer tue, eine Lösung der noch strit­tigen Punkte zu finden.  So sei auch das Themenfeld ‚Unter­haltung‘ eine unver­zichtbare Säule des öffentlich-recht­lichen Rundfunks und gehöre zum Grund­ver­sor­gungs­auftrag. Hier müsse   Einigung erzielt werden, wie sich dies in den Online-Angeboten wider­spiegeln könne. Die ARD kenne die genauen Details des jüngsten Arbeits­ent­wurfs der Rundfunk­kom­mission zwar noch nicht, aller­dings habe er die Aussagen von Minis­ter­prä­sident Koch so verstanden, dass die bestehenden Online-Angebote der ARD offenbar nicht im Wider­spruch zu diesem Entwurf stehen. Jetzt stelle sich natürlich die Frage nach den Möglich­keiten zur Weiter­ent­wicklung.

    Fritz Raff sagte: "Es bleibt dabei: Der öffentlich-recht­liche Rundfunk braucht das Internet. Er braucht es, um seine Programme zu verbreiten. Er braucht es aber auch, um die Erwartung der Nutzer zu erfüllen; die wollen die Inhalte, für die sie Gebühren bezahlt haben, orts- und zeitun­ab­hängig abrufen können. Wir wollen ihnen einen zeitge­mäßen Mehrwert ohne großen Mehraufwand bieten."

    Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen aus Brüssel sagte Raff:  "Es ist schon erstaunlich, dass die deutschen Tages­zei­tungen in den vergan­genen Tagen dauernd die EU-Kommis­sarin Viviane Reding zitieren, obwohl sie überhaupt nicht zuständig ist für dieses Verfahren. Wir gehen davon aus, dass der Brüsseler Kompromiss vom April 2007 noch Gültigkeit hat. Diesen wollen wir umgesetzt sehen. Wir verstehen aber auch, wenn die Politik jetzt den Dialog mit Brüssel sucht, um Konflikte im Vorfeld zu entschärfen. Und da ist die Gesprächs­part­nerin der Bundes­länder und des Bundes weiterhin die EU-Kommis­sarin Neelie Kroes. Gleich­zeitig erinnere ich daran: Wir haben einen Auftrag mit Verfas­sungsrang, denn das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat im September 2007 eine klare Entscheidung getroffen, die die Präsenz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks in der digitalen Welt und damit auch im Internet sichert."

Die Presse­mit­teilung des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien im Wortlaut:

VPRT zum Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz

Arbeits­entwurf des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trages und anste­hende Gespräche mit Brüssel setzen positive Signale für konstruk­tives Verfahren

Berlin, 12. Juni 2008: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Länder heute entschieden haben, den Arbeits­entwurf zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag zunächst mit der EU-Kommission zu besprechen, um dann die weitere nationale Abstimmung voran­zu­treiben“, so Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. in einer ersten Reaktion auf die Bekanntgabe der Ergeb­nisse der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­ferenz.

Auch die inhalt­lichen Ansätze des Arbeits­ent­wurfes seien – bei aller Proble­matik in einzelnen Bereichen – grund­sätzlich ein positives Signal für eine harte aber konstruktive Ausein­an­der­setzung mit der Notwen­digkeit der konkreten Definition und einer wettbe­werbs­kon­formen Begrenzung des öffentlich-recht­lichen Auftrages. Dass die Länder in zentralen Fragen wie der Online­be­auf­tragung weiter die Linie der Zeit- und Inhalts­grenzen verfolgten, sei angesichts der äußerst kontro­versen natio­nalen Diskussion und der teilweise sachfremden Beiträge insbe­sondere der anstalts­nahen Insti­tu­tionen ebenfalls positiv zu werten.

Das weitere Verfahren, so Doetz, sei nun für alle Betei­ligten planbar, da nach den Gesprächen mit Brüssel die natio­nalen Gestal­tungs­spiel­räume konkreter ausge­füllt werden könnten. Es sei zu hoffen, dass EU-Kommission und Länder die schwierige Aufgabe des sensiblen Abgleichs zwischen wettbe­werbs­recht­lichen Vorgaben und natio­nalen Anfor­de­rungen an die Rundfunk­ordnung fair und ausge­wogen meisterten und damit die Eckwerte einer zukunfts­fä­higen Medien­ordnung verlässlich festlegten.

Der VPRT werde – insbe­sondere mit Blick auf die beabsich­tigten, nach wie vor zu weit gefassten Ermäch­ti­gungen der gebüh­ren­fi­nan­zierten Anstalten im Bereich der Telemedien – alle Chancen nutzen, um die Inter­essen seiner Unter­nehmen in die Abstimmung mit Brüssel und insbe­sondere die folgenden natio­nalen Anhörungen einzu­bringen. Die Kollegen von ARD und ZDF, so Doetz abschließend, sollten sich mit der Umsetzung immer neuer Programm­vor­haben und Inter­net­auf­tritte bis zum Abschluss der Verstän­digung über die Umsetzung des EU-Länder­kom­pro­misses zurück­halten. Aktuelle Planungen z.B. des ZDF, einen Digital­kanal in ein reines Unter­hal­tungs­pro­gramm umzufor­ma­tieren, zeugten nicht von einem verant­wor­tungs­vollen Umgang mit den geplanten Vorgaben und Zielen des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trages.