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12. RÄStV: AG DOK fordert Verhandlungen über öffentlich-rechtliche online-Rechte

Die Presse­er­klärung der AG DOK im Wortlaut:

AG Dokumentarfilm: online-Rechte müssen geklärt werden!

Nachdem die Minis­ter­prä­si­denten der Länder am Donnerstag den Entwurf des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags zustimmend zur Kenntnis genommen haben, hat die Arbeits­ge­mein­schaft Dokumen­tarfilm die öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten zu Verhand­lungen über ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen für Urheber und Produ­zenten aufge­fordert. Damit möchte sie „nach den teilweise heftig geführten Kontro­versen der zurück­lie­genden Wochen und Monate dazu beitragen, die Debatte zu versach­lichen“, heißt es in zwei gleich­lau­tenden Schreiben an die Inten­dantin des WDR, Monika Piel, und an den Inten­danten des ZDF, Markus Schächter.  Die AG DOK, der mehr als 850 unabhängige Film- und Fernseh-Autoren, Regis­seure und Produ­zenten angehören, beruft sich dabei auf eine Proto­koll­notiz des Staats­ver­trages, die von den Sendern unter anderem ausdrücklich „eine faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte“ erwartet.In der medien­po­li­ti­schen Debatte dieses Jahres hatte die AG DOK zusammen mit anderen Urheber- und Produ­zen­ten­or­ga­ni­sa­tionen mehrfach darauf hinge­wiesen, dass ein großer Teil der öffentlich-recht­lichen Internet-Aktivi­täten ohne Betei­ligung der Rechte­inhaber erfolgt. Zudem würden durch die öffentlich-recht­lichen Inter­net­an­gebote eigene Vertriebs- und Verwer­tungs­mög­lich­keiten der Produ­zenten behindert und in vielen Fällen ganz unmöglich gemacht. Ziel der angestrebten Verhand­lungen müsse daher ein Vertrag sein, "der die Geschäfts­be­zie­hungen zwischen den Sendern auf der einen und Urhebern sowie Produ­zenten auf der anderen Seite grund­sätzlich und neu regelt."

Die Funkkor­re­spondenz fasst noch einmal die wichtigsten Geichts­punkte des 16. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags zusammen: „Minis­ter­prä­si­denten einigen sich auf neuen Rundfunk­staats­vertrag” (frei zugänglich)