Skip to main content
News

12. RÄStV-Entwurf: Beckstein „nahe am Konsens“

„Wir sind mit dem jetzigen Entwurf nahe am Konsens“, habe Bayerns Minis­ter­prä­sident Günther Beckstein gestern Abend bei einer CSU-Veran­staltung in München zu den Beratungen über den Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag  gesagt, berichtet Blickpunkt:Film. Damit der neue Staats­vertrag im nächsten Frühjahr in Kraft treten könne, sei der Zeitrahmen jedoch „ganz eng“. Der bayerische Minis­ter­prä­sident habe sich dafür ausge­sprochen, dass die öffentlich-recht­lichen Sender ihre Programme bis zu 24 Stunden nach Ausstrahlung im Internet zum Abruf bereit­stellen dürfen. Maximal sollten Programme sieben Tage nach Ausstrahlung im Netz abrufbar sein, was jedoch nicht für kommer­zielle Unter­haltung gelten dürfe: „Beckstein: ,Bei Rundfunk­vertrag nahe am Konsens’“

„Die Länder­par­la­mente müssen im parla­men­ta­ri­schen Verfahren zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag eine Politik zulasten der Gebüh­ren­zahler verhindern“, heißt es in einer Presse­mit­teilung der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­verband (vzbv) anlässlich der Jahres­pres­se­kon­ferenz des Bundes­ver­bandes Deutscher Zeitungs­ver­leger, der nach wie vor verlange, das Online-Angebot der öffentlich-recht­lichen Sender massiv zu beschränken: „Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag: Auf die Länder­par­la­mente wird es ankommen“ (frei zugänglich)

Zur Press­mit­teilung des BDZV: „Jahres­pres­se­kon­ferenz des BDZV: Allge­meine Werbe­flaute trifft auch Zeitungs­branche“ (frei zugänglich)