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12. RÄStV: EU doch nicht zufrieden?

Die Gespräche zwischen den Bundes­ländern und der General­di­rektion Wettbewerb der EU-Kommission über den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag würden mögli­cher­weise doch nicht so einfach verlaufen wie bisher auf deutscher Seite angenommen, berichtet die Frank­furter Rundschau. Bei einem Treffen zwischen Mitar­beitern der General­di­rektion und Rundfunk­re­fe­renten mehrerer Bundes­länder habe es Kritik an dem vorlie­genden Staats­ver­trags­entwurf gegeben, konkret hätten die EU-Beamten bemängelt, dass der Drei-Stufen-Test künftig nur für neue oder wesentlich verän­derte Angebote des öffentlich-recht­lichen Rundfunks im Online-Bereich gelten soll: „EU-Kritik am deutschen Staats­vertrag“ (frei zugänglich)
 

Bereits am Freitag hatte der DGB in einer Presse­er­klärung unter anderem gefordert, zeitliche Begren­zungen für Online­an­gebote des öffentlich-recht­lichen Rundfunks aus dem Entwurf zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag (RÄStV) zu streichen: „Zeitliche Begren­zungen degra­dieren öffentlich-recht­liches Online­an­gebot zu Fast-Food-Rundfunk“ (frei zugänglich)