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12. RÄStV: Ministerpräsidenten beraten

Die Online-Angebote von ARD und ZDF seien kurz vor der Verab­schiedung des nächsten Rundfunk­staats­ver­trags weiter umstritten, fasst die Süddeutsche Zeitung das Thema noch einmal zuasammen. So habe sich der Präsident der Bayeri­schen Landes­zen­trale für neue Medien, Wolf-Dieter Ring, insbe­sondere skeptisch über den im 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag vorge­se­henen Drei- Stufen-Test für neue Internet-Angebote von ARD und ZDF geäußert: „Online-Angebote von ARD und ZDF weiter umstritten” (frei zugänglich)

Ginge es nach den Minis­ter­prä­si­denten, gäbe es keine Schranken dafür, in welchem Maß die öffentlich-recht­lichen Sender sich im Internet betätigen dürfen, schreibt Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen. Die Urheber, die Autoren und Produ­zenten der Beiträge, die ARD und ZDF auch ins Internet stellen, müssten sich im zwölften Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag mit einer Proto­koll­notiz begnügen, in der stehe, dass die Länder ihre Auffassung bekräf­tigten, dass die Sender den Produ­zenten und Urhebern „ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen und eine faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte“ gewähren sollen. Das aber sei nicht mehr als ein Appell, der an den real existie­renden Verhält­nissen vorbeigehe: „Freie Fahrt im Internet” (frei zugänglich)

In seinem FAZ-Kommentar schreibt Hanfeld, beim 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag gehe es besonders um die „freie, unabhängige Presse” – „Die Kampfzone wird ausge­weitet” (frei zugänglich)

In der Frank­furter Rundschau schreibt Daland Segler, es müsse etwas geschehen. Die neuen Verhält­nisse in der Medien­land­schaft, in der sich binnen weniger Jahre Größe und Bedeutung der „Player” radikal gewandelt hätten, verlangten nach einer neuen Ordnung, die der „12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag” sichern soll. Am Mittwoch träfen sich die dafür zustän­digen Minis­ter­prä­si­denten der Bundes­länder in Dresden, um das Papier zu verab­schieden, aber: „Es wird nicht viel geschehen” – „Verzicht auf externe Kontrolle“ (frei zugänglich)

Wieviel der GEZ-Gebühren die öffentlich-recht­lichen Sender im Internet ausgeben dürften und wofür und warum „die Vorgaben schärfer werden”, erklärt NRW-Medien­mi­nister Andreas Kraut­scheid bei Spiegel online: „Jetzt kommt der Lackmus-Test für die Öffentlich-Recht­lichen” (frei zugänglich)

Die Bundes­tags­fraktion von Bündnis90/Die Grünen fordert  die Minis­ter­prä­si­denten auf, den vorlie­genden Entwurf des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trages nicht zu beschließen. Der neue Rundfunk­staats­vertrag dürfe gebüh­ren­fi­nan­zierte Infor­ma­tions- und Wissens­an­gebote im Internet nicht  verhindern, sondern müsse sie im Interesse der Verbrau­che­rinnen und Verbraucher vielmehr ermög­lichen: „ARD und ZDF darf die Online-Welt nicht verbaut werden” (frei zugänglich)

Auch der VPRT wendet sich an die Minis­ter­prä­si­denten. Horizont.net meldet, iIn einem Schreiben an die Länder­chefs warne VPRT-Präsident Jürgen Doetz, wenn ARD und ZDF jetzt nicht gebremst würden, werde das für private Anbieter perspek­ti­visch auf lange Sicht zu erheb­lichen Wettbe­werbs­ver­zer­rungen führen: „Jürgen Doetz hofft auf Länder­chefs” (frei zugänglich)

Unter­dessen meldet der Medien­in­for­ma­ti­ons­dienst Text Intern, Kurt Beck stehe einem generellen Werbe­verbot bei den Öffentlich-Recht­lichen „länger­fristig aufge­schlossen" gegenüber: „Zumal die Unter­scheidung zwischen öffentlich-recht­lichen und privatem Rundfunk besser erkennbar wird. Die Bereit­schaft, für die wegfal­lenden Einnahmen aus Werbung und Sponsoring den Gebüh­ren­zahler mit 1,42 Euro zusätzlich zu belasten, ist jedoch zu Recht gering.” Beck meine deshalb, man solle zunächst die für 2013 geplante Änderung der Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks auf den Weg bringen: „Kurt Beck im text intern-Interview” (frei zugänglich)