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12. RÄStV: NDR-Gremien kritisieren Ergebnisse der Rundfunkkommission

Die Presse­er­klärung des Norddeut­schen Rundfunks im Wortlaut:

Vorstände von NDR-Rundfunkrat und Verwaltungsrat kritisieren Ergebnisse der Rundfunkkommission der Länder

    Hamburg (ots) – Gemeinsame Presse­er­klärung zu den Beratungs­er­geb­nissen der Rundfunk­kom­mission der Länder:

    Die Vorstände von Rundfunkrat und  Verwal­tungsrat des Norddeut­schen Rundfunks haben die Ergeb­nisse der Rundfunk­kom­mission der Länder vom 11. September 2008 kriti­siert. Beide Gremi­en­vor­stände gaben dazu am Mittwoch (24. September) in Hamburg eine gemeinsame Erklärung ab. Voraus­ge­gangen war eine Klausur­tagung des Rundfunkrats am Wochenende, auf der die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der erwar­teten gesetz­lichen Vorgaben im 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag (RfÄndStV) für die künftige Arbeit und Verant­wortung der Kontroll­gremien der öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten beschlossen wurden. U.a. wird eine Projekt­gruppe "Drei-Stufen-Test" einge­setzt, die sich mit den inhalt­lichen, formalen und organi­sa­to­ri­schen Voraus­set­zungen des Drei-Stufen-Tests im NDR befassen wird.

    Dabei wurden auch die jüngsten Beschlüsse der Rundfunk­kom­mission der Länder vom 11. September 2008 disku­tiert: Auf Wider­spruch in den Gremien stieß die Forderung der Rundfunk­kom­mission, alle bestehenden Teleme­di­en­an­gebote der Sender einem Drei-Stufen-Test bis 2010 zu unter­ziehen. Der Beihil­fe­kom­promiss mit der EU sieht eine derartige Regelung nicht vor. Der 12. RfÄndStV geht weit über die Forde­rungen der EU-Kommission hinaus – ohne erkenn­baren Nutzen für alle Betei­ligten.

    Nach den Vorstel­lungen der Rundfunk­kom­mission müssen die Gremien alle Teleme­di­en­an­gebote des NDR, sendungs­be­zogen und nicht-sendungs­be­zogen, und oft seit Jahren bestehend, wie "Erinne­rungen an die Zukunft", "Schleswig-Holstein Musik Festival", "Kinder im Netz – Sicherheit und Medien­kom­petenz", Sendungs­ar­chive wie "Zapp", einem Drei-Stufen-Test unter­ziehen.

    Inhaltlich steht zu befürchten, dass den Online-Nutzern künftig Inhalte vorent­halten werden sollen, für die sie bereits Rundfunk­ge­bühren gezahlt haben: So soll das Angebot von Sport-Großereig­nissen und Spielen der ersten und zweiten Fußball­bun­desliga nur 24 Stunden nach der Erstaus­strahlung abrufbar sein. Auch eigen­ständige Online-Ratge­ber­an­gebote sollen dem öffentlich-recht­lichen Rundfunk zum Beispiel verboten werden.

    Rundfunkrat und Verwal­tungsrat des NDR begrüßen die Verän­derung bei dem notwen­digen Quorum für Geneh­mi­gungs­ent­schei­dungen der Gremien im Rahmen des Drei-Stufen-Tests.

    Die Öffnung der nicht-sendungs­be­zo­genen Telemedien für Unter­hal­tungs­an­gebote wird der grund­ge­setzlich garan­tierten Programm­au­to­nomie der Rundfunk­an­stalten gerecht und entspricht der Forderung der Gremien.

    Die Verlän­gerung der Frist für die Stellung­nahme Dritter im Drei-Stufen-Test wurde als künst­liche Verfah­rens­ver­län­gerung abgelehnt, zumal der gesamte Drei-Stufen-Test bereits mehrere Monate umfasst.