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12. RÄStV: Schächter definiert Rundfunk / Polenz kritisiert Übererfüllung von Brüsseler Vorgaben

ZDF-Intendant Markus Schächter meine, der Begriff „Rundfunk“ sei in der digitalen Welt „nur noch im Hinblick auf seine publi­zis­tische Funktion“ definiert, schreibt Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen. Rundfunk zeichne sich demnach dadurch aus, dass er sich an die Allge­meinheit wende, Relevanz für die Meinungs­bildung habe und elektro­nisch verbreitet werde; wobei unter „elektro­nisch“ Fernsehen und Radio genauso wie das Internet zu verstehen sei.

Folge man diesem Gedanken, so Hanfeld weiter, könne man alles, was ARD und ZDF ins Internet stellen, als Rundfunk betrachten, und denke man Schächters Ansatz zu Ende, müssten sich die Verlage am Ende vielleicht eher um eine Rundfunk­lizenz bemühen, als dass die Sender Abstand zu nehmen hätten von reinen Textpor­talen: „Das Zweite bekommt drei neue Kanäle“ (frei zugänglich)

Unter­dessen meldet das ZDF auf den Seiten von heute.de, das ZDF bekomme Unter­stützung in Sachen Rundfunk­staats­vertrag. Der Vorsit­zende des Fernsehrats, Ruprecht Polenz, sei der Überzeugung, dass der Webauf­tritt des ZDF in einer Weise beschnitten würde, die Brüssel so nicht verlange: „ZDF im Netz: Fernsehrat gibt Rücken­de­ckung“ (frei zugänglich)