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12. RÄStV: Unerwartete Bestimmungen

Unter­hal­tungs­an­gebote im öffentlich-recht­lichen Rundfunk sollen künftig „einem öffentlich-recht­lichen Angebots­profil“ entsprechen, berichtet epd Medien in einer Zusam­men­fassung des aktuellen Standes neuen Rundfunk­staats­ver­trags, wie ihn die Minis­ter­prä­si­denten der Länder am 23. Oktober in Dresden verab­schiedet haben. Wider Erwarten gelte diese Bestimmung nicht nur für nichts­en­dungs­be­zogene Telemedien und die TV-Sparten­pro­gramme von ARD und ZDF, sondern für alle Radio- und Fernseh­sen­dungen.

Letzte Verän­de­rungen habe der Vertrags­entwurf laut epd Medien auch bei der Erwähnung der Religionen als Bestandteil des Programm­auf­trags erfahren, eine Konkre­ti­sierung im Detail die sogenannte Negativ­liste der Telemedien, die öffentlich-recht­lichen Anbietern untersagt sind. Zusätzlich werde klarge­stellt, dass sich Chats und Foren, die die Sender anbieten wollen, inhaltlich nicht auf die anderen unter­sagten Themen- und Funkti­ons­be­reiche (von Anzei­gen­portal bis Fotodownload ohne Sendungs­bezug) beziehen dürfen. Unter weiteren Änderungen im Detail sei hervor­zu­heben, dass die Frist, in der Dritte zu neuen Telemedien-Vorhaben Stellung nehmen können, von einem Monat (Stand 12. Juni) auf jetzt „mindestens sechs Wochen“ verlängert wurde: „Öffentlich-recht­liche Unter­haltung muss ,Angebots­profil‘ entsprechen“ (frei zugänglich)

Im Interview mit dem Kölner Stadt­an­zeiger spricht der Chef der bayeri­schen Staats­kanzlei, Eberhard Sinner, über Möglich­keiten und Grenzen des öffentlich-recht­lichen Online-Angebots: „Das geht viel zu weit und ist unzulässig“ (frei zugänglich)

Die aktuelle Fassung des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags  auf den Seiten der Staats­kanz­kanzlei Rheinland-Pfalz: „Zwölfter Staats­vertrag zur Änderung rundfunk­recht­licher Staats­ver­träge“ (Link auf PDF-Dokument; frei zugänglich)