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12. RÄStV: Unterhaltungsangebote sollen erlaubt werden

Der Entwurf für den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag, den die Chefs der Staats­kanz­leien den Minis­ter­prä­si­denten am 22. und 23. Oktober vorlegen wollen, sehe vor, dass ARD und ZDF künftig auch Unter­hal­tungs­sen­dungen ins Internet stellen dürfen, meldet Heise online unter Berufung auf die Financial Times Deutschland. Danach habe Martin Stadel­maier, Chef der rheinland-pfälzi­schen Staats­kanzlei, gestern gesagt, Unter­haltung solle auf der „gesamten Breite möglich sein“. Auftrags­pro­duk­tionen, nicht angekaufte Spiel­filme, sollen aber nur sieben Tage lang kostenlos abrufbar sein: „Länder geben Online-Angeboten von ARD und ZDF mehr Spielraum“ (frei zugänglich)

Nach diesen sieben Tagen stehe es den Sendern frei, die Rechte über Tochter­firmen kommer­ziell im Internet anzubieten und zu markt­üb­lichen Preisen zu verwerten, schreibt Rainer Braun im Kölner Stadt­an­zeiger: „Länder einigen sich“ (frei zugänglich)

Seit Ende voriger Woche gebe es einen von den Staats­kanz­leien erarbei­teten Kompro­miss­vor­schlag, von dessen Kompro­miss­fä­higkeit nun noch betroffene Gruppen und Lobby­ar­beiter überzeugt werden müssen, heißt es in der Süddeut­schen Zeitung. Es sei umstritten gewesen, ob Unter­haltung wie eigen­pro­du­zierte Serien dem Zuschauer im Netz dauerhaft erhalten bleiben darf: Die Länder wollten das nun zulassen. Brüssel könnte noch mitreden, ebenso wie Produ­zenten, deren Profit von Internet-Abrufen unklar ist: „Alles Unter­haltung“ (SZ vom 18.9.2008, Seite 15 – Medien)