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13. RÄStV: Zusammenfassung

Mit der Unter­zeichnung des 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trages anlässlich der Konferenz der Minis­ter­prä­si­denten der Länder am 30. Oktober 2009 sei ein weiterer Schritt zur Umsetzung der EU-Richt­linie über audio­vi­suelle Medien­dienste (AVMD-Richt­linie) vollzogen worden, berichtet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Nach den nun anste­henden Ratifi­zie­rungen durch die Landes­par­la­mente sollen die Änderungen des Rundfunk­staats­ver­trages zum 1. April 2010 in Kraft treten. Zentraler Punkt der Neure­gelung seien die Vorgaben zu Produkt­plat­zie­rungen. Diese sollten zwar grund­sätzlich verboten bleiben, durch einzelne Ausnahmen soll „Product Placement“ jedoch im Rundfunk möglich sein: Konferenz der Minis­ter­prä­si­denten beschließt 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag (frei zugänglich)