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15. RÄStV: „Offiziell besiegelt“

Die Minis­ter­prä­si­denten hätten das neue Rundfunk­ge­bühren-Modell offiziell besiegelt, meldet die Frank­furter Allge­meine. Am Mittwoch hätten sie in Berlin den 15. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag unter­zeichnet. Wichtigster Bestandteil sei die Neure­gelung der Rundfunk­gebühr ab 2013, die eine Umstellung von der geräte­ab­hän­gigen Abgabe zur sogenannten Haushalts­abgabe vorsehe. Ab 2013 müsse dann jeder Haushalt eine Gebühr entrichten, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Der Vertrag müsse noch von allen Landes­par­la­menten ratifi­ziert werden. Die Gebühr solle nach der Reform bis mindestens 2015 stabil bei monatlich 17,98 Euro bleiben, danach werde die Kommission zur Ermittlung des Finanz­be­darfs der Rundfunk­an­stalten (KEF) den Finanz­bedarf von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio neu ermitteln: Rundfunk­gebühr wird zur Haushalts­abgabe (frei zugänglich)