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16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Medienkonzentration, Rundfunkbeitrag, Jugendkanal

Die Bundes­länder fassten „das heiße Eisen“ Medien­kon­zen­tra­ti­ons­kon­trolle endlich an, schreibt Juliane Paperlein unter Berufung auf einen FAZ-Artikel bei Horizont.net. Seit dem Verbot der Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Axel Springer im Jahr 2005 stehe dieMe­di­en­kon­zen­tra­ti­ons­kon­trolle in der Kritik, im nächsten Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag, der bis zum Sommer ausge­handelt sein solle und 2014 in Kraft treten könnte, solle das Thema neu geregelt werden. Des weiteren nähmen sich die Staats­kanz­leien wohl die Haushalts­abgabe – offiziell: Rundfunk­beitrag – vor, die 2013 die jetzige GEZ-Gebühr ersetze. Die Höhe sollte erst festgelegt werden, wenn klar ist, wie viel Gebühren künftig zusam­men­kommen. Nun solle er wohl schon vorab auf die Höhe der jetzigen GEZ-Gebühr von 17,98 Euro festge­schrieben werden, wenn auch auf sechs Jahre. Auf vermin­derte Gebüh­ren­ein­nahmen müssten sich ARD, ZDF und Deutsch­land­radio dann laut FAZ aber wohl nicht einstellen. Zudem  sollen ARD und ZDF überlegen, wie ein gemein­samer Jugend­kanal aussehen könnte: Lex Springer: Länder fassen Konzen­tra­ti­ons­kon­trolle an (frei zugänglich)