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„2019 werden in den Medien wichtige Weichen gestellt.“ / Zum Urteil des EuGH

Kai-Hinrich Renner schreibt im Hamburger Abend­blatt zu wichtigen Verän­de­rungen in der deutschen Medien­branche. Zum einen zur Debatte um den Rundfunk­beitrag schreibt er, dass es „begründete Zweifel“ daran gäbe, ob man „moderat oder nicht“ eine Beitrags­er­höhung des Rundfunk­bei­trags „der alle 16 Länder­par­la­mente zustimmen müssen überhaupt politisch durch­setzen lässt“.
Zum anderen betrachtet er im Artikel die Konkurrenz, die sich zu Netflix und Amazon Video aufge­stellt habe. Magenta TV der Telekom sei günstiger als jeder Kabel­an­schluss, TV Now von RTL „könnte es dagegen schwer haben“ formu­liert Renner: „Es stellt sich die Frage, ob diese Zielgruppe überhaupt bereit ist für Inhalte zu zahlen, die sie so oder ähnlich auch im frei empfang­baren Fernsehen verfolgen könnte.“ Und die von der ProSiebenSat.1-Gruppe und Discovery 7TV gestartete Plattform „dürfte nur dann ein Erfolg werden, wenn sich an ihr auch andere Sender betei­ligen, wonach es derzeit aber nicht aussieht.“ Zum frei zugäng­lichen Artikel:  So könnte die Erhöhung des Rundfunk­bei­trags aussehen

Weitere Presse zur Rundfunk­gebühr und dem Urteil des EuGHs vom 13.12.2018:
Die Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks sei „fest gemauert in der Erden und hat Bestand. Sie wurde von Verwal­tungs­ge­richten, Landes­ver­fas­sungs­ge­richten, dem Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt und dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bestätigt und jetzt auch vom Europäi­schen Gerichtshof“ schreibt Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meine Zeitung (Ausgabe vom 14.12.2018, Ausgabe-Nr. 291, S.15, Medienteil). Das Gericht der EU, der EuGH, argumen­tiere dabei „vom Zweck her“: „Der besteht darin, die Anstalten mit Geld auszu­statten, und dieser Zweck hat sich nicht geändert. Deshalb ändere sich auch mit Blick auf den EU-Binnen­markt nichts. So einfach kann man sich das machen.“ Hanfeld findet zwei Sachen „erstaunlich“ an der gestrigen Entscheidung aus der EU, dass „alle – mehrfach – für eine Leistung zahlen müssen, ganz gleich, ob sie diese nutzen wollen oder können“ und diesen Umstand weiter nicht berück­sichtigt wurde. Weiterhin die Tatsache, „dass die Sender durch den Beitrag viel mehr Geld einnehmen als durch die Gebühr. Zuvor lagen die jährlichen Einkünfte bei bis zu 7,5 Milli­arden Euro pro Jahr, heute ist es eine halbe Milliarde mehr.“ Zum vollstän­digen Artikel:  Zweck­bindung
(nicht frei zugänglich)

Frei zugäng­liche Presse:

Tages­spiegel: Die medien­po­li­tische Sprecherin der Grünen-Bundes­tags­fraktion Tabea Rößner äußerte nach dem Urteil, dann man „sich dem Thema widmen müsse, „wie das öffentlich-recht­liche Rundfunk­system refor­miert werden sollte“ und wie der öffentlich-recht­liche Auftrag in der heutigen Online-Welt überhaupt aussieht – und wie er erfüllt werden kann. Im Artikel von Joachim Huber:  Deutscher Rundfunk­beitrag ist rechtens

Medien­kor­re­spondenz: ZDF-Intendant Thomas Bellut zum Urteil: „Nach der Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts im Juli ist der Rundfunk­beitrag jetzt auch in der Europäi­schen Union abgesi­chert. Damit besteht Rechts­si­cherheit auf allen Ebenen.“ Aus dem Artikel von Volker Nünning: EuGH-Entscheidung: Rundfunk­beitrag in Deutschland ist mit EU Recht vereinbar

Institut für Europäi­sches Medien­recht (EMR) online: Dr Jörg Ukrow, geschäfts­füh­rendes Vorstands­mit­glied des EMR, beschäftigt sich in seinem aktuellen Stichwort „Nicht nur zur Weihnachtszeit – EuGH sichert Beitrags­fi­nan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks in Deutschland“ mit der Entscheidung: Aktuelles Stichwort zum heutigen Urteil des EuGH zum Rundfunk­beitrag