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25 Verfahren gegen Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverwaltungsgericht

Der 2013 einge­führte Rundfunk­beitrag werde im März vor dem Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig verhandelt, schreibt Joachim Huber im Tages­spiegel. Mehrere Privat­per­sonen sowie Gewer­be­be­triebe hätten geklagt, habe Gerichts­prä­sident Klaus Rennert gesagt. Insgesamt seien an dem Gericht rund 25 entspre­chende Verfahren anhängig. Bisher habe sich der Rundfunk­beitrag als „gerichtsfest“ erwiesen. In den Vorin­stanzen seien alle Klagen dagegen abgewiesen worden. Sollte das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt zu dem Schluss kommen, dass der Gleich­be­hand­lungs­grundsatz verletzt wurde, werde der Fall vermutlich das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karlsruhe beschäf­tigen. Von zwei Landes­ver­fas­sungs­höfen sei der Rundfunk­beitrag bereits für rechtens erklärt worden: Warum den vollen Beitrag zahlen, wenn ich nur Radio höre? (frei zugänglich)