Skip to main content
News

„Boot“-Prozess: Landgericht München I entscheidet für Jost Vacano

Das Landge­richt München I habe am 2. Juni 2016 das Urteil im langjäh­rigen Urheber­rechts­prozess des Chef-Kamera­mannes des Filmklas­sikers „Das Boot“, Jost Vacano, gegen die Bavaria Film und weitere Beklagte verkündet, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht unter Berufung auf eine Presse­mit­teilung des Berufs­ver­bands Kinema­to­grafie e.V. (BVK). Das Gericht habe dem Kläger erheb­liche nachträg­liche Vergü­tungen zu. Die Zahlungs­ver­pflich­tungen der drei Beklagten summierten sich auf 474.560 Euro: Urteils­ver­kündung im langjäh­rigen Rechts­streit um „Das Boot“ (frei zugänglich)

Die Bavaria wolle Rechts­mittel gegen das Urteil einlegen, meldet Blickpunkt:Film. Wann ein endgül­tiges Urteil in dem seit über einem Jahrzehnt schwe­lenden Streit gefällt wird, sei damit völlig offen: „Boot“-Prozess: 475.000 Euro für Kameramann Jost Vacano

Zur Presse­mit­teilung des BVK: Vergü­tungs­urteil im „Boot“-Prozeß: Kameramann erhält hohe Nachzah­lungen und muß auch zukünftig beteiligt werden (frei zugänglich)