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Uli Aselmann zur „Boot“-Entscheidung: „Beteiligungsansprüche der Kreativen sollten in gemeinsamen Vergütungsregeln festgelegt werden“

Zur Entscheidung des Landge­richts München I, dass Bavaria Film, WDR und Eurovideo den Kameramann Jost Vacano nachträglich am wirtschaft­lichen Erfolg von „Das Boot“ mit einer Nachzahlung von rund 475.000 Euro betei­ligen müssen, dokumen­tiert Blickpunkt:Film die Reaktionen der Betei­ligten und Branche: „Zu unsere Mitglieder konkret betref­fenden Gerichts­ver­fahren geben wir grund­sätzlich keine Stellung­nahmen ab“, erklärt Uli Aselmann, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz-Sektion Kino: „Im Zusam­menhang mit der aktuellen Debatte um eine Novelle des Urheber­ver­trags­recht bestätigt uns dieses Verfahren jedoch in unserer allge­meinen Einschätzung, dass entspre­chende Betei­li­gungs­an­sprüche der Kreativen in gemein­samen Vergü­tungs­regeln festgelegt werden sollten. Wir haben deshalb mit Verdi, dem BFFS und weiteren Verbänden den Ergän­zungs­ta­rif­vertrag Erlös­be­tei­ligung Kinofilm vereinbart, der diese Ansprüche u.a. für Regis­seure und auch für Kamera­leute regelt. Zudem hat der BVK speziell für die von ihm vertre­tenen Kreativen mit einem unserer Mitglieder eine gemeinsame Vergü­tungs­regel über die Betei­ligung von Kamera­leuten am Erfolg von Kinofilmen abgeschlossen. Solche von der Branche getrof­fenen Regelungen sollten nach unserer Überzeugung dann von den Gerichten auch berück­sichtigt werden, denn sonst wird das mit dem Gesetz verfolgte Ziel, durch Tarif­ver­träge und gemeinsame Vergü­tungs­regeln Rechts­si­cherheit zu erreichen, verfehlt. Dass das das Gericht in dem vorlie­genden Fall offen­sichtlich anders beurteilt hat, sehen wir als bedenklich an.“ – Reaktionen auf „Das Boot“-Urteil