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EU-Kommission: Netflix & Co. müssen FFG-Filmabgabe zahlen

Die Europäische Kommission habe entschieden, dass auch Strea­ming­an­bieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe nach dem Filmför­de­rungs­gesetz heran­ge­zogen werden können, schreibt Marcel Pohlig bei DWDL.de: „Die Produ­zen­ten­al­lianz freut’s“. Damit habe sich die EU-Kommission zum Abschluss eines langjäh­rigen Verfahrens einer Argumen­tation der Staats­mi­nis­terin für Kultur und Medien, Monika Gütters, angeschlossen. Für Gütters sei dies „ein großer Erfolg für die deutsche Filmwirt­schaft und von wegwei­sender Bedeutung für die die zukünftige Finan­zierung der deutschen Filmför­derung“, nachdem DVD- und BluRay-Umsätze zurück­gingen und Video on Demand boome. Die großen VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland dominierten auch den deutschen Markt und profi­tierten von der deutschen Filmför­derung und dem nach dem FFG geför­derten Filmen, so Grütters weiter: „Deshalb müssen sie sich – genau wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von FFG-geför­derten Filmen – getreu dem Solidar­ge­danken des Filmför­de­rungs­ge­setzes an der deutschen Filmför­derung betei­ligen." Die Entscheidung werde auch von der Produ­zen­ten­al­lianz begrüßt: „Die praktische Auswirkung der Entscheidung wird überdies eine hoffentlich nicht unerheb­liche Aufsto­ckung der Mittel sein, mit der die Filmför­de­rungs­an­stalt den deutschen Film fördert. Hier wird es auf die konkrete Umsetzung ankommen, schließlich sind Netflix, Amazon Prime Video & Co. nicht gerade dafür bekannt, Details ihrer Geschäfte offen­zu­legen: Brüssel: Netflix und Co. müssen Filmabgabe zahlen (frei zugänglich)

Die Produ­zen­ten­al­lianz habe die Entscheidung als „ersten und wichtigsten Schritt“ gelobt, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht: EU-Kommission: Strea­ming­an­bieter mit Sitz im Ausland müssen Filmabgabe zahlen (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung der Staats­mi­nis­terin für Kultur und Medien auf den Seiten der Bundes­re­gierung: Keine Abgabe­oasen – Erfolg in Brüssel für die deutsche Filmwirt­schaft (frei zugänglich)