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Böhmermann: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein

Die Staats­an­walt­schaft Mainz habe das Ermitt­lungs­ver­fahren gegen den Fernseh­mo­de­rator Jan Böhmermann wegen dessen Erdogan-Schmäh­ge­dicht einge­stellt, meldet epd medien aktuell. Strafbare Handlungen seien dem Satiriker „nicht mit der erfor­der­lichen Sicherheit nachzu­weisen“, habe die Leitende Oberstaats­an­wältin Andrea Keller am Dienstag mitge­teilt. Insbe­sondere sei nicht nachweisbar, dass der Moderator den türki­schen Staatschef Recep Tayyip Erdogan ernsthaft herab­wür­digen wollte. Auch gegen andere, an der Produktion der Böhmermann-Sendung betei­ligte Personen werde es keine Anklage geben: Staats­an­walt­schaft stellt Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Böhmermann ein

Zur Presse­mit­teilung der Staats­an­walt­schaft Mainz: Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Jan Bömermann wegen Belei­digung eines auslän­di­schen Staats­ober­haupts einge­stellt (frei zugänglich)