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ARD-Intendanten stimmen 12. Film-/Fernsehabkommen zu

Die Inten­dan­tinnen und Inten­danten der ARD hätten auf ihrer Sitzung in München dem Abschluss des 12. Film-/Fern­seh­ab­kommens mit der FFA zugestimmt, meldet Blickpunkt:Film. Das neue Abkommen gelte entspre­chend der Laufzeit des neuen Filmför­de­rungs­ge­setzes vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021. Das Vertragswerk stehe noch unter dem Vorbehalt der Gremi­en­zu­stimmung und sehe einmal mehr die Verpflichtung vor, Geldleis­tungen an die FFA auf 5,5 Mio. Euro aufzu­stocken, wenn diese Summe über die gesetz­liche Abgabe­pflicht nicht erreicht werden sollte. Bislang hätten öffentlich-recht­liche Fernseh­ver­an­stalter eine Abgabe in Höhe von 2,5 Prozent der für die Ausstrahlung von Kinofilmen des jeweils vorletzten Jahres aufge­wandten Kosten an die FFA abführen müssen, dieser Anteil steige auf drei Prozent: ARD bleibt „verläss­licher Partner der Filmför­derung“

Zur ARD-Presse­mit­teilung bei Presseportal.de: Karola Wille: „Wir sind weiterhin verläss­licher Partner der Filmför­derung“ (frei zugänglich)