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Sonderrolle der Kultur im EU-Beihilferecht „umfänglich anerkannt“

Die Sonder­rolle der Kultur werde künftig im EU-Beihil­fe­recht umfänglich anerkannt, meldet Filmecho/Filmwoche. Die Europäische Kommission folge damit der von Deutschland vertre­tenen Auffassung, dass große Teile der staat­lichen Kultur­för­derung keine Beihilfen nach dem europäi­schen Wettbe­werbs­recht darstellen, sondern Ausdruck natio­naler Identität und Garant künst­le­ri­scher Freiheit sind: Europäische Kommission: Öffent­liche Kultur­för­derung ist keine EU-Beihilfe

Zwei Jahrzehnte habe die Kultur darum gekämpft, nicht als Ware klassi­fi­ziert zu werden, schreibt Hanns-Georg Rodek in der Welt. Jetzt gebe die EU endlich nach: Das Wunder von Brüssel (frei zugänglich)