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BKM-Richtlinie für Kulturelle Filmförderung veröffentlicht

Die neue Richt­linie für die kultu­relle Filmför­derung des Bundes sei in Kraft getreten, meldet Blickpunkt:Film. Gestärkt worden sei vor allem die Produk­ti­ons­för­derung im Bereich des Langfilms (Spiel- und Dokumen­tarfilm sowie Kinderfilm), bei der die bisherige Förder­höchst­summe von 250.000 Euro auf 500.000 Euro (in Ausnah­me­fällen auch auf bis zu eine Mio. Euro) angehoben worden sei, gleich­zeitig sei das Höchst­budget von 2,5 auf nun fünf Mio. Euro gestiegen. Der Anteil der BKM-Förderung am Gesamt­budget sei auf maximal 80 Prozent erhöht, wobei Ausnahmen bei entspre­chender künst­le­ri­scher Bedeutung weiterhin möglich seien: BKM veröf­fent­licht neue Förder­richt­linie

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des Presse- und Infor­ma­ti­onsamts der Bundes­re­gierung: Kultu­relle Filmför­derung des Bundes neu geregelt (frei zugänglich)

Direkt zur Richt­linie für die kultu­relle Filmför­derung der BKM (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)