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EuGH mit überraschendem Urteil zur Nutzung urhebergeschützter Streams

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe eine überra­schende Entscheidung getroffen, so Jannis Brühl in der Süddeut­schen Zeitung: Wer Streams von Filmen, Serien oder Bundesliga-Liveüber­tra­gungen ansähe, die ohne Zustimmung der Urheber im Netz angeboten würden, könne gegen das Gesetz verstoßen. Für Fans von Seiten wie kinox.to oder movie4k.to würde dies bedeuten: Die Chance, abgemahnt zu werden, würde steigen. EuGH-Urteil Warum Streaming-Fans jetzt aufpassen müssen