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Portabilität: EU-Bürger können Streamingdienste künftig auch im Ausland schauen

Die am 18.5.2017 vom EU-Parlament verab­schiedete neue Regelung, die bereits im Februar 2017 informell mit den Verhand­lungs­führern des Rates vereinbart wurde, werde Beschrän­kungen besei­tigen, sodass EU-Bürger bald auch bei Ferien-, Studien- oder Geschäfts­auf­ent­halten im EU-Ausland Online-Dienste wie Netflix, HBO Go, Amazon Prime, Spotify oder Deezer nutzen könnten. Der Geset­zes­entwurf müsse noch formell vom EU-Minis­terrat gebilligt werden. Ab dem Zeitpunkt des Inkraft­tretens der Verordnung hätten die Mitglied­staaten 9 Monate Zeit, um die neuen Regeln zur Anwendung zu bringen. Zur Presse­meldung des Europäi­schen Parla­ments: Online-Filme und -Fernsehen im Ausland schauen
FAZ: Geoblo­cking abgeschafft Netflix und Spotify endlich im Ausland streamen

(frei zugänglich)