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Richtlinie für audiovisuelle Medien (AVMD) / Neue Quote die Anbieter von Videostreaming-Dienste / Flexibilisierte Werbevorgaben

Die Europäische Kommission hatte in 2016 eine Quote von 20 % vorge­schlagen. Nun seien, so Hendrik Kafsack in der FAZ, das EU-Parlament und der Minis­terrat, das Gremium der Mitglied­staaten, noch einmal darüber hinaus­ge­gangen und hätten 30 % Quote für Internet-Strea­ming­dienste vorge­schlagen, also 30 % müssten künftig aus europäi­schen Produk­tionen kommen. Dagegen gewesen seine die Länder Großbri­tannien, Nieder­landen, Dänemark, Finnland und Luxemburg. Man rechnet schon im Herbst diesen Jahres mit einer Beschluss­fassung. Die Neufassung der „Richt­linie für audio­vi­suelle Medien“ werde fällig, weil das bisherige Rahmen­gesetz aus den achtziger Jahren auf das klassische Fernsehen zugeschnitten gewesen sei. Für dieses galt bisher eine Quote für Produk­tionen aus der EU von 50 Prozent, die auch beibe­halten werden wird. Auch die Vorgaben für Werbung sollen flexi­bi­li­siert werden. Hohe EU-Quote für Netflix und Co.

Petra Kamme­revert (SPD), Vorsit­zende des Ausschusses für Kultur und Medien des Europäi­schen Parla­ments auf medienpolitik.net: Nach 1.322 Änderungs­an­trägen und einem Jahr harter Verhand­lungen habe sich das Europäische Parlament am 18. Mai auf einen ersten Stand­punkt zur Überar­beitung der Richt­linie über audio­vi­suelle Medien­dienste (AVMD-Richt­linie) festgelegt. Dieser Legis­la­tiv­be­richt des Kulturausschusses1 werde die Grundlage weiterer Verhand­lungen mit Rat und Kommission im sogenannten Trilog bilden. Hier die Vorschläge im Überblick.
Medien­po­litik: Auch Social Media Angebote werden jetzt geregelt

(Der Beitrag wurde in der promedia-Ausgabe 06/17 erstver­öf­fent­licht)
(frei zugänglich)