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Landesrechnungshof Schleswig-Holstein bemängelt NDR-Tatort-Kosten

„NDR-Tatort: Mitunter ein teures Vergnügen“: Das habe der Landes­rech­nungshof Schleswig-Holstein in seinen Bemer­kungen zu Rundfunk­an­ge­le­gen­heiten unter Punkt 30 zusam­men­fasst, schreibt Martin Schulte bei shz.de. In dem Bericht sei es um zwei wesent­liche Vorwürfe in Richtung des öffentlich-recht­lichen Senders gegangen, der an Tatort-Formaten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Nieder­sachsen beteiligt ist: Die Produk­ti­ons­kosten der NDR-Tatorte überstiegen demnach die veran­schlagten Beträge regel­mäßig und lägen damit deutlich über den durch­schnitt­lichen Kosten der anderen ARD-Tatorte. Ein NDR-Tatort sei demnach mit durch­schnittlich 1,7 Millionen Euro Produk­ti­ons­kosten 200.000 Euro teurer als die der übrigen ARD-Anstalten. Außerdem habe der NDR Einzel­posten in den Produk­tionen von bis zu 85.000 Euro nicht einzeln, sondern pauschal aufgrund von Erfah­rungs­werten geprüft. Es folge ein Satz, „in dem Spreng­stoff für den öffentlich-recht­lichen Sender“ stecke „Die Rechnungshöfe halten dieses Verfahren für nicht ausrei­chend trans­parent und nicht hinrei­chend gegen Korruption gesichert.“ Bemer­kenswert sei auch die Rolle der Filmför­derung Hamburg-Schleswig-Holstein beim Kieler Tatort-Format. So habe der Rechnungshof bemängelt, dass die einge­wor­benen Mittel aus der Filmför­derung nicht in die Produk­ti­ons­kosten einge­rechnet werden – NDR-Tatorte in der Kritik: Borowski und die hohen Kosten (frei zugänglich)