Skip to main content
News

Wo kein Kläger da auch keine Klage: Ganze Filme auf YouTube kein Einzelfall

Bezug­nahmend auf die Meldung gestern, dass YouTube einen TV-Beitrag aus seinem Programm nehmen muss schreibt Christian Meier in der Welt: Dass ein im öffentlich-recht­lichen Fernsehen ausge­strahlter Film wie zum Beispiel „Tatort“-Episoden auch im Nachhinein auf Video­platt­formen abrufbar ist, stellt beileibe keinen Einzelfall dar. Wenn der „Tatort“ bei YouTube verschwinden muss

(frei zugänglich)