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NRW: Vorschlag zur Novellierung der Plattformregulierung des Rundfunkstaatsvertrages

Die Staats­kanzlei NRW habe kürzlich einen Vorschlag zur Novel­lierung der Platt­form­re­gu­lierung des Rundfunk­staats­ver­trages vorgelegt, der aktuell in Staats­kanz­leien und Verbänden disku­tiert werde, so Medien­po­litik.de. Nach jahre­langen, auch gutach­ter­lichen Vorüber­le­gungen und Abstim­mungen in der Bund-Länder-Kommission werde es damit nun erstmals konkret. Ein großer Wurf sei nicht gelungen, weil Inter­me­diäre wie Google und Facebook oder nicht-lineare Platt­formen wie Netflix von vornherein ausge­klammert bleiben würden und der Zusam­menhang zur Vielfalt­si­cherung aus dem Blick gerate.
Ob der Vorschlag nach dem Regie­rungs­wechsel in NRW noch die nötige Unter­stützung habe, dürfe fraglich sein. Falls nein, wäre dies nicht bedau­erlich. Zum Entwurf der neuen Platt­form­re­gu­lierung

(online frei zugänglich)