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Studie: EU-Urheberrecht – Ausnahmen und Beschränkungen

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnen­markt zuständige Vizeprä­sident der Kommission, habe in 2016 angekündigt „die Bestim­mungen des europäi­schen Urheber­rechts an die neue digitale Welt anzupassen“. Er habe dabei auf die vielen Heraus­for­de­rungen hinsichtlich digitaler Inhalte verwiesen: „Europäische Kreati­vin­halte sollten nicht unzugänglich sein, müssen aber umfassend geschützt werden, insbe­sondere, um bessere Vergü­tungs­mög­lich­keiten für die europäi­schen Urheber zu erreichen.“ Die Europäische Kommission hatte daraufhin ihr neues Urheber­rechts­paket im September 2016 vorgelegt. Die Vorschläge werden derzeit vom Europäi­schen Parlament und dem Minis­terrat geprüft. Als Orien­tie­rungs­hilfe bei diesem komplexen Verfahren hat die Europäische Audio­vi­suelle Infor­ma­ti­ons­stelle, einen IRIS Plus-Bericht veröf­fent­licht: "Ausnahmen und Beschrän­kungen des Urheber­rechts".
Der Bericht steht hier nun kostenlos zum Download zur Verfügung: Link (94 Seiten)

Die Presse­mit­teilung dazu finden Sie hier: 04/07/2017: Presse­mit­teilung – Ausnahmen und Beschrän­kungen des Urheber­rechts

(frei zugänglich)