Nachdem zwei langjährige Schauspieler bei „Der Alte“ gegen die Produktionsfirma vor Gericht zogen, weil sie nach 20 bzw. 29 Jahren ihre Rolle bei der ZDF-Serie verloren, habe das Bundesarbeitsgericht nun zugunsten des Angeklagten entschieden, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Befristung der Anstellungsverhältnisse sei als wirksam und sachlich gerechtfertigt worden; eine Dauerbeschäftigung habe nicht bestanden.
Bundesarbeitsgericht: Klage zu Schauspieler-Verträgen für „Der Alte“ abgewiesen
(30.08.2017, frei zugänglich)