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Strukturreform: NDR Verwaltungsrat entlastet nicht den Bericht der Bundesländer

Der NDR Verwal­tungsrat habe in seiner Sitzung vom Freitag, 15. September "eine Präsen­tation zum Bericht der Inten­dan­tinnen und Inten­danten der ARD zur Aufgaben- und Struk­tur­op­ti­mierung der öffentlich-recht­lichen Anstalten zur Kenntnis genommen." Dazu habe das Gremium festge­stellt, "..dass der Bericht die Bundes­länder in Bezug auf ihre grund­ge­setz­liche Gewähr­leis­tungs­ver­pflichtung zur Sicher­stellung einer freien öffent­lichen Meinungs­bildung nicht entlasten kann." Das heiße, dass die Bundes­länder die Pflicht hätten, den öffent­lichen Auftrag für ARD, ZDF und Deutsch­land­radio neu zu definieren – dies in Bezug auf "Google, Facebook, YouTube und Netflix" und die Bildung der öffent­lichen Meinung. Die Bundes­länder seien aufge­fordert, die Qualität und Wahrnehm­barkeit von Infor­ma­tionen durch den öffent­lichen Auftrag an den öffentlich-recht­lichen Rundfunk auf allen Ausspiel­wegen zu sichern:   

NDR Verwal­tungsrat befasst sich u. a. mit NDR Jahres­ab­rechnung 2016 und Bericht der ARD-Inten­dan­tinnen und Inten­danten zur Aufgaben- und Struk­tur­op­ti­mierung (zur NDR – Presse­meldung)