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Patentanwalt des IRT freigesprochen

Die These, dass bei der Beurteilung von Potenzial beim Format MPEG und seiner kommer­zi­ellen Verwertung Fehler gemacht wurden – führte zu einer Klage gegen den zustän­digen Patent­anwalt. Er habe beim IRT (Deutsch­land­radio, Deutsche Welle, Öster­rei­chi­scher und Schweizer Rundfunk) einen Schaden von 200 Millionen Euro verur­sacht. Die Justiz bezweifle dies und spricht den Anwalt frei. Ein ausführ­licher Artikel zu der Thematik findet sich von Klaus Ott in der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe Nr. 229 vom 5.10.17, Medien­seite). ARD, ZDF und die weiteren Träger des IRT (Deutsch­land­radio, Deutsche Welle, Öster­rei­chi­scher und Schweizer Rundfunk) hätten, so Ott, schon im Mai diesen Jahres eine interne Ermitt­ler­gruppe einge­setzt, die aufklären soll, ob bei der Beurteilung des Poten­zials der Patent­rechte und ihrer kommer­zi­ellen Verwertung Fehler gemacht worden seien. Und ob eigene Kontroll­me­cha­nismen nicht ausrei­chend gegriffen hätten. Wer hat’s gewusst?

(frei zugänglich)