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Zur Abstimmung zu der SatCab-Verordnung: Ein Presseblick

GAU für die Kreativ­in­dustrie ist ausge­blieben
Der befürchtete GAU für die Kreativ­in­dustrie sei ausge­blieben mit dem Votum  zur Sat/Cab-Verordnung. Damit habe sich der Rechts­aus­schuss (JURI) des EU-Parla­ments gestern (21.11.) nach Angaben der SPIO und des VPRT für eine "sehr enge Anwendung des Ursprungs­lands­prinzips" ausge­sprochen. "Dieses soll nun lediglich für die Weiter­sendung von "News & Current Affairs" in den Media­theken gelten." Kommentare aus der Branche zu diesem wichtigen Etappensieg finden Sie bei Blickpunkt:Film: Wichtiger Etappensieg für den europäi­schen Film

(nicht frei zugänglich)

Ziel ist es die kultu­relle Vielfalt und Kreati­vität in Europa zu schützen

Im Europa­par­lament sei ein von der Filmin­dustrie heftig kriti­sierter Vorstoß zur Änderung des Urheber­rechts vom zustän­digen Rechts­aus­schuss abgelehnt worden. Eine Mehrheit der Ausschuss­mit­glieder stimmte gegen den Vorschlag der EU-Kommission.
Rücken­de­ckung hätten die Filme­macher im Rechts­aus­schuss vor allem von Christ­de­mo­kraten und Liberalen erhalten. Diese hätten zur Abstimmung durch­ge­setzt, dass die Filmin­dustrie von der neuen so genannten SatKab-Online-Richt­linie ausge­nommen werde. Damit bleibe erhalten, wie es bisher geregelt war, dass "Produ­zenten ihre Urheber­rechte in den unter­schied­lichen Mitglieds­ländern einzeln an Fernseh­sender verkaufen dürfen." Die gefor­derte EU-weite Lizenz gelte nach der Abstimmung nur für "aktuelle Programme – etwa Nachrich­ten­sen­dungen". CSU-Abgeordnete Angelika Niebler kommen­tierte dazu, dass mit diesem Ergebnis "eine Balance zwischen den Inter­essen der Internet-Nutzer und denen der Filmin­dustrie erzielt worden" sei. Es gehe um das Ziel, die "kultu­relle Vielfalt und Kreati­vität in Europa zu schützen".   Dazu der ganze Artikel im Donau­kurier. EU-Parla­ments­aus­schuss lehnt Vorstoß zur Online-Verwertung von Filmen ab (frei zugänglich)

Süddeutsche Zeitung: Große Idee – nur kleiner Rest übrigKaroline Meta Beisel kommen­tiert in der Süddeut­schen Zeitung zur Abstimmung über das Terri­to­ri­a­li­täts­prinzip im Rechts­aus­schuss des EU-Parla­ments von gestern (21.11.2017), dass TV-Fiction auch künftig nicht über Länder­grenzen hinaus verbreitet werden dürfe. Die große Idee des grenz­über­schrei­tenden Fernsehens, dass Zuschauer innerhalb Europas Zugriff auf Filme aus anderen europäi­schen Ländern haben sollten, sei nur noch als "sehr kleiner Rest" übrig geblieben: "Künftig wird es für Fernseh­zu­schauer wohl leichter, im Netz Nachrichten aus dem europäi­schen Ausland anzusehen." Die Filmin­dustrie habe sich durch­ge­setzt und für "Verbraucher werde sich dennoch so gut wie nichts ändern: Das Geoblo­cking, mit dem Länder­grenzen technisch durch­ge­setzt werden, wird kaum weniger werden." Kleine Lösung (SZ, 22.11.2017, E–Paper, Medien­seite)

In der digitalen Welt bleiben noch etliche Grenzen bestehen
Während die meisten Schlag­bäume innerhalb der EU abgebaut seien, bleiben in der digitalen Welt auch in Europa noch etliche Grenzen bestehen, kommen­tiert Thomas Otto für den Deutsch­landfunk. Eine neue EU-Verordnung sollte das ändern. Doch Filmschaf­fende wollten das verhindern – und erreichten ein Etappenziel.  Punktsieg für die Produ­zenten

(frei zugänglich)