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Was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet dürfen – Entscheidung diese Woche

In dieser Woche treffen die Minis­ter­prä­si­denten die Entscheidung, was die öffentlich-recht­lichen Sender im Internet dürfen. Claudia Tieschky schreibt dazu in der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe vom 30.1.2018, Medienteil), dass

Zu den Punkten, die jetzt neu gefasst werden sollen, gehört die Erlaubnis, auch europäische Linzen­zware wie angekaufte Serien 30 Tage lang in den Media­theken zu zeigen. Außerdem soll die Sieben-Tage-Regel verschwinden, nach der alle Sendungen nur eine Woche in den Media­theken stehen sollen und die schon lange nur noch auf dem Papier besteht. "In gewisser Weise passen wir das Gesetz an die Realität an", sagt Robra. Aber es geht auch hier um Geld: Die Produ­zenten fürchten, dass ihnen die Möglichkeit genommen wird, ihre Filme später auf DVD oder Strea­ming­diensten zu vermarkten, wenn sie über längere Zeit in den Media­theken frei zugänglich sind. Sie verlangen von den Sendern eine Kompen­sation bei den Rechte­kosten. Daran schei­terte schon einmal die Verab­schiedung des Gesetzes. Seiten­wende