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ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz bekräftigt dringende Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anpassung des Telemedienauftrags

Die ARD-Gremi­en­vor­sit­zen­den­kon­ferenz (GVK) bekräftigt nach der erneuten Befassung des Teleme­di­en­aus­schusses mit der Novel­lierung des öffentlich-recht­lichen Teleme­di­en­auf­trags am 14.3.18 in München die dringende Notwen­digkeit einer zeitge­mäßen Anpassung des Teleme­di­en­auf­trags. Die Beitrags­zahler erwarten mit gutem Recht, dass auch bei öffentlich-recht­lichen Inter­net­an­ge­boten ihre Nutzungs­ge­wohn­heiten nicht einge­schränkt werden. Der öffentlich-recht­liche Rundfunk muss auch bei fortschrei­tender Konvergenz seinen Beitrag zur öffent­lichen Meinungs­bildung leisten dürfen. Zur Presse­mit­teilung vom 21.3.2018: ARD-GVK: Ein zukunfts­fä­higer öffentlich-recht­licher Rundfunk braucht einen modernen Teleme­di­en­auftrag

(frei zugänglich)