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Haftung bei investigativen Dokumentationen: ARD-Anstalten – BR, HR, RB, SR, SWR und WDR – wollen die Selbstverpflichtungserklärung nicht unterzeichnen

Für ihre Filme legen sich die kleinen Firmen mit den großen Playern an: etwa aus Politik und Wirtschaft, mit der Agrar- oder Pharma­lobby, mit der Autoin­dustrie. Und die sei zunehmend klage­freudig. Wehren sich diese nach Ausstrahlung nun juris­tisch gegen die kritische Bericht­erstattung , haftet erst einmal der Produzent, nicht der Sender. Denn herkömm­liche Verträge zwischen den Landes­rund­funk­an­stalten und Produ­zenten sahen bisher immer eine Freistellung der auftrag­ge­benden Anstalten von der Haftung vor. Ein großes Problem, gerade für kleinere Firmen. Dazu berichtet Sabine Schauer im NDR-ZAPP Dossier Medien­po­litik ausführlich: Inves­ti­gative Filme­macher und die Haftungs­frage

(Frei zugänglich)