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Bundesverfassungsgericht: „schaler Nachgeschmack“, wenn Ferdinand Kirchhof nicht auf das Verfahren um die Rundfunkgebühr verzichtet

Am 16. Mai und 17. Mai wird das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt prüfen, ob die Art und Weise, wie die Rundfunk­gebühr erhoben wird, mit dem Grund­gesetz vereinbar ist. Gegen einen der Richter gibt es zwei private Kläger, da er mit dem Kronzeugen des öffentlich-recht­lichen Rundfunks verwandt ist. Paul Kirchhof, selbst ehema­liger Bundes­ver­fas­sungs­richter, gilt quasi als Autor der Gebüh­ren­reform und ist der Bruder des Richters Ferdinand Kirchhof. Wir berich­teten dazu.
Hans-Peter Siebenhaar schreibt im Handels­blatt dazu: „Die Chancen in Karlsruhe, dass Richter Ferdinand Kirchhof wegen Befan­genheit abgelehnt wird, sind nach Meinung von Medien­rechtlern gering. Selbst wenn der Vorsit­zende des Ersten Senats des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts am Ende über das Verfahren entscheiden darf, bleibt ein schaler Nachge­schmack. Vielleicht wäre es klug, wenn Ferdinand Kirchhof auf dieses Verfahren verzichtet, damit kein Schatten auf das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt fällt.“ Auf Karlsruhe können ARD und ZDF zählen

(frei zugänglich)