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Der Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht in der Presse

Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt befasst sich in Karlsruhe heute und morgen mit dem Rundfunk­beitrag sowie mit der Zukunft der Öffentlich-Recht­lichen. Kläger wollen den Beitrag kippen und sie bestreiten seine Zuläs­sigkeit: Es würde sich um eine versteckte Steuer handeln und es sei ungerecht, dass der Betrag pro Wohnung erhoben werde. Es werde von den meisten nicht erwartet, dass der Rundfunk­beitrag selbst für verfas­sungs­widrig erklärt wird, es könnte aber sein, dass für seine Erhebung des Betrags Grenzen beschlossen werden, so einige Beobachter. Zu diesen Themen gibt es aktuell recht viel Bericht­erstattung, aus denen wir auf einzelne verweisen:

Hamburger Abend­blatt: Vorin­stanzen „Bisher halten die Gerichte ihn für zulässig.“
„Der Rundfunk­beitrag ist recht­mäßig. So haben bislang zahlreiche Verwal­tungs- und Oberver­wal­tungs­ge­richte entschieden sowie die Verfas­sungs­ge­richtshöfe in Bayern und Rheinland Pfalz. Auch das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt erklärte den Rundfunk­beitrag mehrfach für verfas­sungs­gemäß und wies im Dezember 2016 etwa Klagen des Autover­mieters Sixt und des Discounters Netto ab.“
Bundes­ge­richt verhandelt zum Rundfunk­beitrag

Handels­blatt: „Auch der Inhalt der öffentlich finan­zierten Programme sollte hinter­fragt werden – und zwar von Menschen, die keine Pfründe vertei­digen müssen.“ –
kommen­tiert Catrin Bialek kommen­tiert im Handels­blatt. Sie fordert: Schluss mit teuren Shows: Der öffentlich-recht­liche Rundfunk muss seinen Mehrwert beweisen. Dann gäbe es auch weniger Streit über den Rundfunk­beitrag. Bialek weiter: „Die Programme sollten gründlich entschlackt und befreit werden von teuren Fernseh­shows, Serien und Sport­über­tra­gungen.“
Entschlackt ARD und ZDF!
(frei zugänglich)


Der Tages­spiegel:
Joachim Huber schreibt: „Gleichwohl dürfte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt die vier Klagen mit Blick auf Leipzig nicht einfach abschmettern. Die Verfas­sungs­hüter haben für die mündliche Verhandlung zwei Tage angesetzt. Für Beobachter ein Zeichen dafür, dass sie an das Thema inhaltlich "ran wollen" und weitere Pflöcke zu ihrer Rundfunk-Recht­spre­chung einschlagen werden.“
Huber verweist auf eine weitere Ebene dazu, denn beim Europäi­schen Gerichtshof in Luxemburg ist unter dem Akten­zeichen C-492/17 eine Anfrage des Landge­richts Tübingen anhängig. Bei diesem Rechts­ver­fahren geht es darum, ob es sich bei der Gebühr womöglich um eine Subvention für ARD und ZDF handelt. Wenn dem so wäre, dann müsste dafür eine Geneh­migung der EU-Kommission vorliegen.
Der ganze Artikel: Rundfunk­beitrag: Zwangs­abgabe? Ungerecht? Staats­ein­fluss?

(frei zugänglich)