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TV-Ausschnitte sind kostenpflichtig

Das Oberlan­des­ge­richt Köln hat entschieden, meldet die FAZ, dass Bilder von Fernseh­pannen nicht ohne weiteres von anderen Sendern kostenfrei verwertet werden dürfen. RTL hatte dazu geklagt und eine Lizenz­gebühr gefordert. Das Oberlan­des­ge­richt bestä­tigte damit eine Entscheidung des Landge­richts Köln vom vergan­genen Jahr, dass es sich hierbei nicht um Zitat­recht handele. FAZ: „Die Sequenzen seien nicht im Rahmen einer Parodie ausge­strahlt worden, denn eine Parodie gehe über die Ursprungs­se­quenz hinaus und zeichne sich durch „Humor“ oder „Verspottung“ aus. Hier seien die einzelnen Beiträge aber nur anmode­riert worden, der Witz liege in den Missge­schicken selbst.“ Schnip­sel­lizenz

(nicht frei zugänglich)