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Ausgestaltung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine breite gesellschaftliche Basis

Es reiche nicht, wenn die Gesell­schaft den öffentlich-recht­lichen Rundfunk nur bezahlt, schreibt Frauke Gerlach. Sie müsse beim Funkti­ons­auftrag mitreden können. „Der gegen­wärtig so notwendige gesell­schaft­liche Diskurs über den Auftrag des öffentlich-recht­lichen Rundfunks im Digitalen, seine gesell­schaft­liche Funktion im demokra­ti­schen Meinungs­bil­dungs­prozess, wird öffentlich kaum geführt.“ Der Diskurs würde nur reduziert geführt, beschränke sich auf die Höhe des Rundfunk­bei­trags.

Als recht­lichen Bezugs­punkt eines solchen Diskurses schlägt sie „die Überar­beitung der Präambel des Rundfunk­staats­ver­trages“ vor, denn so Gerlach: „Sie wurde aller­dings seit 1987 nur einmal geändert und atmet damit durch und durch den Geist des analogen Zeitalters.“ Auftrag ohne Aussprache

(Frei zugänglich / Der Tages­spiegel)