Plan zur Ausweitung des AV-Online-Angebots der Öffentlich-Rechtlichen bspw. in Form europäischer Filme und Serien könne zu einer Verdrängung privater Wettbewerber führen
Die Monopolkommission schlägt vor, die gesetzlichen Regeln für klassisches Fernsehen und audiovisuelle Online-Angebote wie Netflix und Youtube stärker zu vereinheitlichen, berichtet Horizont. Das geht aus dem jüngsten Gutachten des Beratungsgremiums der Bundesregierung hervor. So fordert die Kommission unter anderem eine Aufhebung der Werbezeitbeschränkungen für das klassische Fernsehen.
Auszug: „In Anbetracht der zahlreichen privatwirtschaftlichen Online-Angebote sollten sich die beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten zudem auf sogenannte "Public-Value"-Inhalte fokussieren: "Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten vor allem Inhalte von besonderer gesellschaftlicher und kultureller Relevanz umfassen, die von privaten Anbietern nicht in einem ausreichendem Maße angeboten werden", so der Vorsitzende der Monopolkommission Achim Wambach. Die geplante Ausweitung des audiovisuellen Online-Angebots der Öffentlich-Rechtlichen zum Beispiel in Form europäischer Filme und Serien könne ansonsten zu einer Verdrängung privater Wettbewerber führen.“ Der ganze Artikel von David Hein bei Horizont Online: Monopolkommission will Werbezeitbeschränkungen im TV aufheben
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