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Bundestag verschärft Jugendschutz

Der Bundestag hat wie erwartet am Donners­tag­abend den „umstrit­tenen Regie­rungs­entwurf“ zur ersten Änderung des Jugend­schutz­ge­setzes abgesegnet, berichtet heise online. Die Geset­zes­no­velle erweitere die Kriterien, nach denen Gewalt­videos und sogenannte „Killer­spiele“ als jugend­ge­fährdend auf dem Index landen.

Mit der von Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­terin Ursula von der Leyen hochge­hal­tenen Initiative würden Spiele mit „weitrei­chenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbe­ver­boten“ belegt, die „besonders realis­tische, grausame und reiße­rische Gewalt­dar­stel­lungen und Tötungs­hand­lungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbst­zweckhaft beherr­schen“, so heise online weiter. Bisher seien allein Gewalt oder Krieg „verherr­li­chende“ Compu­ter­spiele für Jugend­liche automa­tisch verboten: „Bundestag verab­schiedet Jugend­schutz­gesetz gegen sogenannte ,Killer­spiele’“ (frei zugänglich)