Skip to main content
News

12. RuÄStV: „Große Leitlinen“ können beschlossen werden

Die Chefs der Staats­kanz­leien der Bundes­länder hätten auf ihrer jüngsten Sitzung in Berlin noch keine Einigung über Art und Umfang der Inter­net­präsenz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks erzielt, berichtet epd medien. Martin Stadel­maier, Chef der feder­füh­renden Staats­kanzlei Rheinland-Pfalz, habe gesagt, in zwei anderen Punkten sei Eingkeit erzielt worden: ARD und ZDF sollten für das Handy-TV nur ein gemein­sames Programm anbieten, und das Deutsch­land­radio dürfe ab kommendem Jahr ein drittes bundes­weites Hörfunk­pro­gramm verbreiten. Laut Stadel­maier könnten die Minis­ter­prä­si­denten der Bundes­länder somit in ihrer Konferenz am 12. Juni die „großen Leitlinien“ des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trages beschließen.

Noch keine Einigung sei bei der Erlaubnis für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk, nicht sendungs­be­glei­tende Telemedien anzubieten, und beim geplanten „Verbot elektro­ni­scher Presse“ für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk erzielt worden, so epd medien weiter. Außerdem lehnten die CDU-geführten Länder die Erlaubnis von Sport­pro­grammen bei den Media­theken genauso ab wie ein generelles Verbot für Mitglieder der öffentlich-recht­lichen Aufsichts­gremien, in Aufsichts­räten von kommer­zi­ellen Tochter­un­ter­nehmen der ARD-/ZDF-Anstalten mitzu­wirken. Um diesen sogenannten „Bavaria-Komplex“ gebe es laut Stadel­maier „handfesten Streit“ – „Länder haben Streit um Online-Präsenz noch nicht beigelegt“ (frei zugänglich)

Die neuen Inter­net­an­gebote, insbe­sondere das Streaming von Filmen, kostet viel Geld, heißt es im Handels­blatt. Genaue Summen würden von ARD und ZDF in den Verhand­lungen mit den Ländern offenbar nicht genannt, die Rundfunk­be­auf­tragten der Länder seien bereit auf ein starres finan­zi­elles Korsett zu verzichten. So könnten die Öffentlich-Recht­lichen neue Angebote entwi­ckeln und sich im Nachhinein eine Finan­zierung bei der nächsten Gebüh­ren­runde sichern: „ARD und ZDF setzen mehr Freiräume im Internet durch“ (frei zugänglich)

Zur Frage, wer denn kontrol­liere, dass sich die TV- und Rundfunk­an­stalten an die Vorgabe über ihre Online-Angebote halten, hätten die Staats­kanz­lei­chefs keine Bedenken, Strafen und Sanktionen solle es nicht geben, schreibt die Frank­furter Rundschau und  zitiert Martin Stadel­maier: „Wir wissen doch, dass das nichts bringt“ – „Kontrolle ohne Konse­quenzen“ (frei zugänglich)

Am Sonnabend hatte die Frank­furter Allge­meine berichtet, es zeichne sich ab, dass ARD und ZDF im Netz kommer­ziell tätig werden dürfen. „Die Länder wollen den öffentlich-recht­lichen Sendern die theore­tische Möglichkeit eröffnen, im Netz Geld zu verdienen, auch wenn noch nicht konkret feststeht, was das heißt“, zitiert das Blatt Martin Stadel­maier: „Tages­schau auf das Handy?“ (FAZ, 10.05.2008, Nr. 109 / Seite 11 – Wirtschaft)