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CSU-Medienexperte Stockinger zum 12. RuÄSV

Die Novel­lierung des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags befinde sich in die Schluss­phase, heißt es in der Funkkor­re­spondenz, bei ihrem Treffen Mitte Juni wollen die Minis­ter­prä­si­denten entscheiden. Im Zentrum der Novel­lierung stehe die Anpassung an europäi­sches Recht (Stichwort: Beihil­fe­ver­fahren), dabei gehe es insbe­sondere um den Auftrag des öffentlich-recht­lichen Rundfunks im Internet-Zeitalter.

Jetzt hat die Funkkor­re­spondenz den Diskus­si­ons­beitrag von Hans Gerhard Stockinger aus der Ausgabe 19/20-2008 vom 9.5. online gestellt. Der Text enthalte eine Einordnung des Entwurfs aus Sicht der CSU, heißt es dort, Stockinger, 58, sei seit 2003 medien­po­li­ti­scher Sprecher der CSU-Landtags­fraktion und arbeite zudem, mit den Schwer­punkt­be­reichen Medien­recht, IT-Recht und Öffent­liches Recht, in der Münchner Kanzlei Nörr Stiefen­hofer Lutz als Rechts­anwalt.

In seinem Resümee  schreibt Stockinger, trotz aller Kritik erscheine der vorge­legte Entwurf des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags als ein gelun­gener Kompromiss, den Auftrag der öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten ausrei­chend konkret zu umschreiben und den mit der Europäi­schen Kommission verein­barten Kompromiss umzusetzen: „Eine Gratwan­derung“ (frei zugänglich)

In einem zweiten Gastbeitrag in der Funkkor­re­spondenz befasst sich ARD-General­se­kre­tärin Verena Wiedemann mit dem Drei-Stufen-Test, der, so sehe es der geplante Staats­vertrag vor, künftig im Fall von neuen digitalen TV-Angeboten und für Internet-Aktivi­täten von den öffentlich-recht­lichen Sendern angewandt werden muss: „Die Vermessung des Mehrwerts“ (FK 19/20-2008, nicht online zugänglich)

Weitere aktuelle Beiträge zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag auf den Seitzen der Funkkor­re­spondenz:
„WDR-Rundfunkrat gegen Online-Begren­zungen“ (frei zugänglich)

„Online-Angebote: Althaus sieht Befristung kritisch“ / „Sende­zeit­aus­weitung für Kika“ (frei zugänglich)