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ARD-Generalsekretärin Wiedemann zum 12. RuÄStV

Jetzt hat die Funkkor­re­spondenz auch den Gastbeitrag von ARD-General­se­kre­tärin Verena Wiedemann online gestellt. Darin befasst sie sich mit dem Drei-Stufen-Test, der laut 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag künftig im Fall von neuen digitalen TV-Angeboten und für Internet-Aktivi­täten von den öffentlich-recht­lichen Sendern angewandt werden muss. Der Text von Wiedemann ist die Druck­fassung eines Vortrags, der auf dem 2. Zukunfts­kon­gress des Deutschen Städte- und Gemein­de­bundes gehalten wurde: Die Vermessung des Mehrwerts“ (frei zugänglich)