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Weiter Differenzen über öffentlich-rechtliche Online-Aktivitäten

Die Grenzen der „elektro­ni­schen Presse“ im Internet werden ganz oben gezogen, berichtet Spiegel online. Die Minis­ter­prä­si­denten würden in der kommenden Woche selbst über die Definition und damit über die Frage, was die öffentlich-recht­lichen Medien künftig im Netz dürfen sollen und was nicht, entscheiden müssen: „,Elektro­nische Presse‘ wird Chefsache“ (frei zugänglich)

In der Debatte um die Internet-Aktivi­täten von ARD und ZDF habe Nieder­sachsens Minis­ter­prä­sident Christian Wulff (CDU) erheb­liche Vorbe­halte gegen den neuen Rundfunk­staats­vertrag geäußert, meldet Heise online. Wulf habe am Donnerstag im Landtag in Hannover gesagt, er neige dazu, diesem im Juni nicht zuzustimmen, ihm liege an einem starken öffentlich-recht­lichen Rundfunk, aber auch daran, eine breite verle­ge­rische Landschaft zu behalten: „Weiter Vorbe­halte gegen Internet-Aktivi­täten von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)

Die Kölnische Rundschau bringt ein Interview mit dem BDZV-Präsi­denten Helmut Heinen, dem scheint, bei den Forde­rungen der Öffentlich-Recht­lichen, „die als angeblich zwingend ins Spiel“ gebracht werden, spiele „weniger das Bemühen um einen Grund­ver­sor­gungs­auftrag eine Rolle“, sondern eher der Selbst­er­hal­tungs­trieb der Anstalten: „Eine fast erschre­ckende Aggres­si­vität“ (frei zugänglich)

Der Direktor der Medien­an­stalt Hambur­g/­Schleswig-Holstein (MA HSH), Thomas Fuchs, habe die im Entwurf des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags vorge­sehene – rein technische – Definition des Rundfunk­be­griffs kriti­siert, meldet satnews.de: „MA HSH übt Kritik am Entwurf des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trags“ (frei zugänglich)