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AG Dok: „online-Aktivitäten von ARD und ZDF nicht auf unsere Kosten!“

Die Presse­mit­teilung der Arbeits­ge­mein­schaft Dokumen­tarfilm im Wortlaut:

Autoren, Regisseure und Produzenten fordern:online-Aktivitäten von ARD und ZDF nicht auf unsere Kosten!“

In einer gemein­samen Aktion haben die drei größten Berufs­ver­bände des unabhän­gigen Films in Deutschland der Forderung des DGB, der Verbrau­cher­zen­tralen und des Deutschen Kulturrats nach einer grenzen­losen kosten­freien Ausweitung öffentlich-recht­licher Internet-Angebote wider­sprochen. In einem vor der Berliner Bundes­pres­se­kon­ferenz verteilten Flugblatt  nennen die Arbeits­ge­mein­schaft Dokumen­tarfilm (AG DOK), der „Bundes­verband der Film- und Fernseh­re­gis­seure“ (BVR) und der „Verband Deutscher Drehbuch­au­toren“ (VDD) die Gewerk­schafts-Forderung  „kurzsichtig, gefährlich und für die freie Film- und Fernseh­pro­duktion in Deutschland ruinös.“

Nach Auskunft der drei Berufs­ver­bände zahlen ARD und ZDF an freie Autoren, Regis­seure und Produ­zenten für die Inter­net­ver­wertung ihrer Filme heute schon keine Lizenz­ge­bühren, dieser ausbeu­te­rische Zustand werde durch den von DGB und Kulturrat gefor­derten Freibrief im neuen Rundfunk­staats­vertrag noch zemen­tiert. 

Seit Jahren weite der öffentlich-recht­liche Rundfunk seine Aktivi­täten auf Kosten der Urheber und Produ­zenten aus und drücke mit seiner Markt­macht immer neue Erwei­te­rungen des Nutzungs-Umfangs ohne Gegen­leistung durch. Ernst­hafte Angebote einer „angemes­senen Vergütung" hat es nie gegeben.  Im Produk­ti­ons­be­reich kaufe das öffentlich-recht­liche Fernsehen Programm­dienst­leis­tungen zu Preisen, die vielfach unter den tatsäch­lichen Herstel­lungs­kosten liegen. Die Vertrags­be­din­gungen würden nicht verhandelt, sondern diktiert.

Zugleich werde den Produ­zenten durch die kosten­losen Abruf­dienste von ARD und ZDF jede Möglichkeit genommen, ihre teilweise erheb­lichen Eigen­leis­tungen zu refinan­zieren.

Dass eine solche Erklärung durch den „Deutschen Kulturrat“ ohne vorherige Beratung in der Sektion Film/Medien und damit ohne Mitwirkung der Haupt­be­trof­fenen überhaupt heraus­ge­geben werden konnte, beweist für AG DOK, BVR und VDD sowohl fehlenden Sachver­stand als als auch "massive Kommu­ni­ka­tions-, Struktur und Demokratie-Defizite im Spitzen­gremium der deutschen Kultur­ver­bände.“