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Filmerbe im Kulturausschuss

Vom deutschen Filmerbe sei nur ein Bruchteil in den Archiven überliefert, schreibt Ralf Schenk in der Berliner Zeitung. Lediglich ein Viertel der Stumm­filme sei erhalten geblieben, Verluste drohten auch heute. Während die Pflicht­abgabe für Bücher seit 1969 festge­schrieben sei, gebe es sie fürs Kino keineswegs: „Verbli­chene Visionen“ (frei zugänglich)

Wie das Kulturgut Film besser aufbe­wahrt werden kann, habe sich der Kultur­aus­schuss des Bundestags gestern von Experten aus der Filmbranche beraten lassen, schreibt Sebastian Handke im Tages­spiegel. Darüber, dass die Sicherung künftig zentral geschehen müsse und die Kosten dafür zwischen Wirtschaft und öffent­licher Hand aufzu­teilen seien, waren sich die Experten einig. Es müsse dabei aller­dings zum Ausgleich eines „grund­sätz­lichen Konflikts“ kommen: Film sei nicht nur Kulturgut, sondern auch Ware, an denen die Produ­zenten die Rechte besitzen und über deren Nutzung sie selbst bestimmen möchten. Eine „Fair Use“-Regelung solle den Ausgleich schaffen : „700 Jahre“ (frei zugänglich)

„Zwang zur Archi­vierung aller Filme, die im Kino laufen ja, aber die Entscheidung über die Aufbe­wahrung des Origi­nal­ne­gativs muss in der Hand des Produ­zenten bleiben“ – so habe Martin Moszkowicz, Produk­ti­ons­vor­stand der Constantin Film AG, die Haltung der Produ­zen­ten­al­lianz in der Diskussion mit den Abgeord­neten des Kultur­aus­schusses des Bundes­tages um die Bewahrung des deutschen Filmerbes einge­bracht, berichtet Blickpunkt:Film. Moszkowicz habe dem Wunsch der Archivare wider­sprochen, das dänische Modell gesetzlich einzu­führen, das zunächst die Hinter­legung einer Sicher­heits­kopie und nach fünf Jahren die Überführung des Origi­nal­ne­gativs in ein Archiv vorschreibt. Einigkeit habe bei der Anhörung im Wunsch nach Aufhebung der Klein­staa­terei bei der Aufbe­wahrung bestanden: „Moszkowicz gegen dänisches Modell bei Filmar­chi­vierung“